Das humanitäre Völkerrecht (HVR, IHL), auch bekannt als Kriegsrecht, ist eine Reihe von Rechtsvorschriften und Grundsätzen, die darauf abzielen, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu begrenzen und Personen zu schützen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten beteiligt sind. Es versucht, ein Gleichgewicht zwischen militärischer Notwendigkeit und humanitären Erwägungen herzustellen, unnötiges Leid zu minimieren und die Rechte von Zivilisten und anderen Nicht-Kombattanten zu schützen.
Das humanitäre Völkerrecht gilt sowohl für internationale als auch für nicht-internationale bewaffnete Konflikte und soll sicherstellen, dass auch inmitten von Kriegshandlungen bestimmte Grundprinzipien eingehalten werden. Zu diesen Grundsätzen gehören die Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kämpfern, das Verbot, Zivilisten und zivile Objekte ins Visier zu nehmen, und die Verpflichtung, Verwundeten und Gefangenen Schutz zu gewähren. Weitere wichtige Grundsätze des humanitären Völkerrechts sind Verhältnismäßigkeit, militärische Erfordernis und Achtung der grundlegenden Menschenrechte.
Zu den bekanntesten Elementen des humanitären Völkerrechts zählen die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, eine Reihe von multilateralen Verträgen, in denen die Rechte und der Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten festgelegt sind. Die Grundsätze des humanitären Völkerrechts gelten als Völkergewohnheitsrecht, d. h. sie sind für alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien verbindlich, unabhängig davon, ob sie die entsprechenden Verträge ratifiziert haben oder nicht.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht können zur strafrechtlichen Verantwortung von Einzelpersonen führen, und nationale Gerichte, internationale Gerichte oder internationale Tribunale können Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen anklagen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH, ICC) ist die wichtigste Institution, die für die Verfolgung von Personen wegen schwerster Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zuständig ist.