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  1. Humanitäre Nachrichten

UNHCR drängt auf weltweiten Beitritt zur Flüchtlingskonvention

Von Simon D. Kist, 28 Juli, 2024

Am Sonntag jährt sich zum 73. Mal die Verabschiedung der Flüchtlingskonvention von 1951, dem Eckpfeiler des internationalen Flüchtlingsschutzes, der das Leben von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt auf der Flucht vor Krieg, Gewalt, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen gerettet und geschützt hat. Anlässlich dieses Jahrestages forderte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die verbleibenden 46 UN-Mitglieds- und Beobachterstaaten, die der Konvention noch nicht beigetreten sind, nachdrücklich auf, dies zu tun.

Bis heute sind 149 Staaten weltweit der Flüchtlingskonvention und/oder ihrem Protokoll von 1967 beigetreten. Millionen von Menschen auf der ganzen Welt werden weiterhin durch die in diesen Verträgen verankerten Grundsätze geschützt. Die am 28. Juli 1951 verabschiedete Flüchtlingskonvention legt die international anerkannte Definition des Begriffs "Flüchtling" sowie die Rechte und die Unterstützung fest, auf die diese Menschen während ihrer Vertreibung Anspruch haben.

"Im Vorfeld des Jahrestages fordert das UNHCR als Hüter der Flüchtlingskonvention die verbleibenden 46 UN-Mitglieds- und Beobachterstaaten auf, der Konvention beizutreten", erklärte UNHCR-Sprecherin Shabia Mantoo am Freitag vor Journalisten in Genf.

Derzeit stehen 43,4 Millionen Flüchtlinge in Ländern auf der ganzen Welt unter dem Schutz der Konvention. Das Herzstück der Flüchtlingskonvention ist der gewohnheitsrechtliche Grundsatz der Nichtzurückweisung, der es einem Staat verbietet, eine Person an einen Ort zurückzuschicken, an dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht wäre.

Da der Grundsatz der Nichtzurückweisung Teil des Völkergewohnheitsrechts ist, ist er für alle Staaten verbindlich, unabhängig davon, ob sie der Flüchtlingskonvention oder anderen internationalen Abkommen beigetreten sind oder nicht. Das völkerrechtliche Verbot der Zurückweisung gilt für jede Form der gewaltsamen Verweisung, einschließlich Abschiebung, Ausweisung, Auslieferung, informelle Überstellung oder außerordentliche Überstellung.

Flüchtlinge sind Personen, die eine international anerkannte Grenze überschritten haben und aufgrund von Umständen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, gezwungen waren, aus ihrem Herkunftsland zu fliehen, und die Schutz und Unterstützung benötigen, um in einem anderen Land Sicherheit zu finden.

Nach der Definition des Völkerrechts haben Flüchtlinge bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen, darunter das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen, das Recht auf Schutz und Unterstützung und das Recht, nicht in ein Land zurückgeschickt zu werden, in dem sie verfolgt oder geschädigt werden würden.

Flüchtlinge stehen unter dem Schutz des internationalen Rechts, einschließlich der Flüchtlingskonvention und des dazugehörigen Protokolls sowie anderer regionaler und nationaler Rechtsrahmen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der von vielen afrikanischen Staaten unterzeichneten OAU-Konvention von 1969 und der amerikanischen Erklärung von Cartagena von 1984.

"Solange immer wieder neue Konflikte ausbrechen, lang andauernde Konflikte nicht beendet werden und Menschen weiterhin verfolgt werden, besteht ein Bedarf an diesen Rechtsinstrumenten", sagte Mantoo.

"Neben der Förderung des weltweiten Beitritts zur Flüchtlingskonvention fordert das UNHCR alle Staaten auf, die Grundsätze des Flüchtlingsrechts in die Tat umzusetzen, einschließlich des Schutzes des Grundrechts aller Menschen, Asyl zu suchen und zu genießen, und der Wahrung und des Schutzes der Menschenrechte von Menschen, die zur Flucht gezwungen sind."

Das UNHCR hat vor kurzem ein neues Informationssystem für Flüchtlingsverträge und -gesetze (Refugee Treaty and Legislation Dashboard - RTLD) eingeführt, das die Entwicklungen bei internationalen und regionalen Flüchtlingsinstrumenten und nationalen Gesetzen erfasst.

In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gab es einen Anstieg der Beitritte zur Flüchtlingskonvention, besonders in den 1960er, frühen 1980er und 1990er Jahren. Seit 2000 sind 13 Staaten der Konvention beigetreten, zuletzt Nauru im Jahr 2011 und der Südsudan im Jahr 2018.

"Wir brauchen noch mehr Engagement für die Flüchtlingskonvention, insbesondere von Staaten in Asien und im Nahen Osten sowie in der Karibik und im Pazifik", sagte die Sprecherin des UNHCR.

Während die überwiegende Mehrheit der UN-Mitglieder die Konvention und ihr Protokoll unterzeichnet oder ratifiziert hat, haben viele weitere Länder dies nicht getan: Zu den wichtigsten Nichtunterzeichnern gehören Bangladesch, Eritrea, Indien, Indonesien, Irak, Jordanien, Kuba, Libanon, Libyen, Malaysia, die Mongolei, Pakistan, Sri Lanka und Usbekistan.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk betont, dass der Beitritt zur Flüchtlingskonvention nicht nur die Bereitschaft eines Staates zum Schutz von Flüchtlingen im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen demonstriert, sondern auch dazu beitragen kann, Reibungen zwischen Staaten in Flüchtlingsfragen zu vermeiden, indem anerkannt wird, dass die Gewährung von Asyl ein friedlicher, humanitärer und rechtlicher Akt ist und keine politische oder feindselige Geste.

"Es kann auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit und die Aufteilung der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zwischen den Staaten zu fördern und die Vorhersehbarkeit und Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene zu stärken. Es ist ein Signal der Unterstützung für die Grundsätze des Multilateralismus und der internationalen Solidarität, die dem Flüchtlingsschutz zugrunde liegen", sagte Mantoo.

Die Aufforderung zum Beitritt erfolgt vor dem Hintergrund einer weiter steigenden Zahl von Vertriebenen. Im Mai 2024 waren weltweit mehr als 120 Millionen Menschen aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegenden öffentlichen Unruhen gewaltsam vertrieben.

Während mehr als 70 Millionen Menschen durch Konflikte aus ihrer Heimat vertrieben wurden und als Binnenvertriebene in ihrem eigenen Land leben, sind weitere Dutzende Millionen Menschen Flüchtlinge, Asylbewerber, Flüchtlingsrückkehrer oder Staatenlose.

Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge - 69 Prozent - wird von Nachbarländern ihrer Herkunftsländer aufgenommen, wobei 75 Prozent in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen leben. Die weltweit größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge sind: Iran (3,8 Millionen), Türkei (3,3 Millionen), Kolumbien (2,9 Millionen), Deutschland (2,6 Millionen) und Pakistan (2 Millionen).

Weitere Informationen

Vollständiger Text: UN-Flüchtlingshilfswerk würdigt 73 Jahre Flüchtlingskonvention und drängt auf weltweiten Beitritt, UNHCR, Briefing Notes, veröffentlicht am 26. Juli 2024 (in Englisch)
https://www.unhcr.org/news/briefing-notes/un-refugee-agency-marks-73-years-refugee-convention-urging-universal-accession

Vollständiger Text:  Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), angenommen am 28. Juli 1951 (in Englisch)
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-relating-status-refugees

Webseite: Informationssystem für Flüchtlingsverträge und -gesetze (Refugee Treaty and Legislation Dashboard - RTLD), UNHCR (in Englisch)
https://rimap.unhcr.org/refugee-treaty-legislation-dashboard

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