Obwohl es keine rechtlich verbindliche Definition gibt, kann ethnische Säuberung als ein systematischer und absichtlicher Prozess der Entfernung oder Vertreibung einer bestimmten ethnischen, nationalen oder religiösen Gruppe aus einem geografisch abgegrenzten Gebiet beschrieben werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, unter anderem durch
- Zwangsumsiedlung und Deportation: Menschen werden gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben und in andere Regionen oder Länder verbracht.
- Vertreibung: Menschen werden durch Gewalt, Einschüchterung oder andere Formen von Druck gezwungen, ihre Häuser zu verlassen.
- Mord und Gräueltaten: Ethnische Säuberungen gehen oft mit Massenmord, Völkermord oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen einher.
- Zerstörung des kulturellen Erbes: Zerstörung oder Schändung kultureller, historischer oder religiöser Stätten, die für die betroffene Gemeinschaft von Bedeutung sind.
- Rechtliche und administrative Maßnahmen: Umsetzung von Gesetzen oder Richtlinien, die die betroffene Gruppe diskriminieren und ihr den Verbleib in dem Gebiet erschweren.
Ziel ethnischer Säuberungen ist es häufig, ethnisch homogene Gebiete zu schaffen oder die Kontrolle über begehrte Ressourcen oder Land zu erlangen. Die meisten Formen ethnischer Säuberung gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und können nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen eingestuft werden, sofern sie im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten verübt werden. In manchen Fällen kann ethnische Säuberung eine Vorstufe oder ein Bestandteil von Völkermord sein.
Im Unterschied zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und dem Verbrechen der Aggression ist ethnische Säuberung nicht rechtsverbindlich kodifiziert und völkerrechtlich nicht als eigenständiges Verbrechen anerkannt. Ethnische Säuberungen können jedoch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen darstellen.