Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind bestimmte Handlungen, die vorsätzlich als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Diese Verbrechen sind im Völkerrecht kodifiziert und zählen zu den schwersten internationalen Verbrechen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) definiert, in dem mehrere Handlungen aufgeführt sind, welche diese Verbrechen darstellen, „wenn sie als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden“.
- Vorsätzliche Tötung
- Ausrottung
- Versklavung
- Vertreibung, Zwangsumsiedlung oder Deportation der Bevölkerung
- Inhaftierung oder andere schwere Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verletzung der Grundregeln des Völkerrechts
- Folter
- Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere
- Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen, geschlechtsspezifischen oder anderen Gründen
- Verschleppung (zwangsweises Verschwindenlassen) von Personen
- Das Verbrechen der Apartheid, d. h. „unmenschliche Handlungen [...], die im Rahmen eines institutionalisierten Regimes systematischer Unterdrückung und Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine oder mehrere andere rassische Gruppen begangen werden und mit der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten“
- Andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich großes Leid oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.
Um als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft zu werden, müssen die Handlungen Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs sein. Das bedeutet, dass die Handlungen entweder in großem Umfang gegen eine Vielzahl von Opfern begangen werden oder im Rahmen einer vorgefassten Politik oder eines Plans begangen werden.
Der IStGH, internationale Strafgerichte und nationale Gerichte können Einzelpersonen für diese Verbrechen strafrechtlich verfolgen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten nicht mit Kriegsverbrechen verwechselt werden.
- Während Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur gegen Zivilisten begangen werden können, können die meisten Kriegsverbrechen sowohl gegen Zivilisten als auch gegen feindliche Kämpfer begangen werden.
- Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung begangen werden; für ein Kriegsverbrechen gibt es keine solche Anforderung.
- Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Kriegsverbrechen nur während eines bewaffneten Konflikts begangen werden können, während Verbrechen gegen die Menschlichkeit jederzeit, sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten, und sowohl gegen die eigenen Staatsangehörigen eines Staates als auch gegen ausländische Staatsangehörige begangen werden können.